Medizinische Behandlungspflege (SGB V)

  • Insulininjektion und Blutzuckerkontrolle
  • Herrichten und verabreichen von Medikamenten
  • Injektionen i.m. (intramuskulär) und s.c. (subcutan)
  • Infusionen i.v. (intravenös)
  • Kompressionsverbände
  • Moderne Wundpflege durch zertifizierte Wundmanager (insbesondere chronische Wunden)
  • Port Versorgung 
  • Wechsel und Pflege von Trachealkanülen
  • Katheterwechsel und Pflege 
  • Enterale und parenterale Sondenernährung
  • Verabreichung von Klistieren und Einläufen
  • Bronchialtoilette
  • Dekubitusbehandlung
  • Dermatologische Bäder
  • Versorgung von Drainagen
  • Einreibungen
  • Enddarmausräumung
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Stomaversorgung
  • Verabreichen von Augentropfen

Diese Leistungen werden in der Regel von Ihrem Hausarzt verordnet und von uns direkt mit der Krankenkasse abgerechnet!

 

Grundpflege (über Pflegeversicherung, Privat und Sozialamt) Umfasst die Hilfestellungen bei den täglichen Lebensaktivitäten

Körperpflege

  • Waschen / Duschen / Baden
  • Zahnpflege
  • Rasur
  • Haarpflege
  • Prophylaxen


Hilfe bei der Ausscheidung

  • Kontinenztraining (unter Anwendung des Expertenstandards Kontinenzprophylaxe) 
  • Hilfe beim Aufsuchen und Verlassen der Toilette
  • Intimpflege
  • Wechsel der Inkontinenzmaterialien
  • Wechsel/ Entleeren des Urin- oder Stomabeutels


Mobilisation

  • Hilfestellung beim Aufstehen und Zubettgehen 
  • Umlagern / Betten
  • An- und Auskleiden
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung
  • Hilfestellung und Anleitung beim Anwenden von Hilfsmitteln wie Rollator, Rollstuhl usw. 
  • Hilfestellung beim Gehen, Stehen, Laufen

 

Wir bieten auch Beratungseinsätze nach §37 Absatz 3 SGB XI an.

 

Privatleistungen

Für 41,66 € / Std. erledigen wir all jene Arbeiten, die Ihnen den Alltag erleichtern.

Wie zum Beispiel:
putzen, waschen, bügeln, einkaufen, Begleitungen aller Art oder einfach nur mal reden....
Sie entscheiden, was in der von Ihnen „eingekauften“ Zeit verrichtet werden soll.

Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Um die Anforderungen der Pflegekassen zu erfüllen, müssen Pflegebedürftige im eigenen Haushalt von einem Pflegedienst beraten werden. Laut den gesetzlichen Bestimmungen ist es erforderlich, dass die Beratungseinsätze bei Pflegegrad 2  und 3 halbjährlich und bei       Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich durchgeführt werden.

Hierfür bieten wir Ihnen zeitnah Termine unter der 030 / 30 36 28 28 an. Rufen Sie uns gerne an!

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